Leihverkehrszentralen in Deutschland
Die Leihverkehrszentralen sind für die Koordinierung des Leihverkehrs zuständig. Sie führen z.B. die Zulassung von Bibliotheken zum Deutschen Leihverkehr durch und betreuen die Amtlichen Leihverkehrslisten.
Für die einzelnen Leihverkehrsregionen in Deutschland sind folgende Leihverkehrszentralen zuständig: