Zulassung zum Leihverkehr
Für Bibliotheken, die sich an der Fernleihe beteiligen möchten,
beantragt das hbz die Zulassung zum Leihverkehr für die
nordrhein-westfälischen Bibliotheken der Leihverkehrsregion NRW. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu
den Voraussetzungen und zum Verfahren der Anmeldung.
Den Antrag auf ein neues Sigel finden Sie hier
Weitere Zulassungsvoraussetzungen sind:
Falls diese Voraussetzungen erfüllt werden, schicken Sie bitte den ausgefüllten Zulassungsfragebogen an das hbz.
Abschließend benachrichtigt des hbz den Verband der Bibliotheken des Landes Nordrhein-Westfalen e.V. (vbnw). Falls Ihre Bibliothek noch nicht Mitglied des vbnw ist, erfolgt eine Beitrittsaufforderung von Seiten des Verbandes. Außerdem veranlasst das hbz die Bekanntgabe der Zulassung zum Leihverkehr in ProLibris, der Verbandszeitschrift des vbnw.
Hinweis: Laut Leihverkehrsordnung des Landes Nordrhein-Westfalens ist bei einer Fernleihbestellung die Online-Fernleihe das vorrangige Bestellprinzip. Eine Teilnahme im Leihscheinverfahren ist nicht mehr vorgesehen.
Telefon: 0221 / 400 75 - 200
E-Mail: zylka@hbz-nrw.de
Teilnahmevoraussetzungen
Voraussetzung für die Teilnahme am Leihverkehr ist ein Bibliothekssigel. Falls Ihre Bibliothek noch nicht über ein solches Sigel verfügt, können Sie es bei der Sigelstelle der Staatsbibliothek zu Berlin beantragen.Den Antrag auf ein neues Sigel finden Sie hier
Weitere Zulassungsvoraussetzungen sind:
- die öffentliche Zugänglichkeit der Bibliothek,
- Einsatz von bibliothekarischem Fachpersonal,
- Internetanschluss,
- Bereitschaft zur gebenden Teilnahme am Leihverkehr.
Falls diese Voraussetzungen erfüllt werden, schicken Sie bitte den ausgefüllten Zulassungsfragebogen an das hbz.
Ablauf des Verfahrens
Nachdem Ihr Antrag eingegangen ist, erledigt das hbz für Sie:- bei wissenschaftlichen Bibliotheken:
die Vorlage des Antrages beim Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung und sowie beim Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen, das über die Zulassung entscheidet.
Abschließend benachrichtigt des hbz den Verband der Bibliotheken des Landes Nordrhein-Westfalen e.V. (vbnw). Falls Ihre Bibliothek noch nicht Mitglied des vbnw ist, erfolgt eine Beitrittsaufforderung von Seiten des Verbandes. Außerdem veranlasst das hbz die Bekanntgabe der Zulassung zum Leihverkehr in ProLibris, der Verbandszeitschrift des vbnw.
Teilnahme an der Online-Fernleihe des hbz
Nachdem Ihre Bibliothek in die Amtliche Leihverkehrsliste aufgenommen wurde, informiert das hbz die antragstellende Bibliothek und klärt mit ihr alle technischen Fragen, die sich aus einer Teilnahme an der hbz-Online-Fernleihe ergeben. Wenn Sie uns die für die Einrichtung der Konfiguration notwendigen Daten geschickt haben, richten wir einen Zugang zum Online-Fernleihe-System ein.Hinweis: Laut Leihverkehrsordnung des Landes Nordrhein-Westfalens ist bei einer Fernleihbestellung die Online-Fernleihe das vorrangige Bestellprinzip. Eine Teilnahme im Leihscheinverfahren ist nicht mehr vorgesehen.
Kontakt
Sabine ZylkaTelefon: 0221 / 400 75 - 200
E-Mail: zylka@hbz-nrw.de