From: xxxxx Date: Mon, 4 Nov 2002 17:38:49 +0100
 Subject: Christa Gmelch/Reutlingen/DE ist =?iso-8859-1?Q?au=DFer_Haus=2E?=
 
 
 
 Ich werde ab  04.11.2002 nicht im Büro sein. Ich kehre zurück am
 05.11.2002.
 
 Ich werde Ihre Nachricht nach meiner Rückkehr beantworten.
 In dringenden Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an Frau
 Grudno/Sekretariat Telefon 07121 303-2859 oder Frau
 Sträter/Stellvertretende Bibliotheksleiterin Telefon 07121 303-2857.
 
 
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 From: ZollG xxxxx Date: Mon, 4 Nov 2002 14:57:11 +0100 
 Subject: =?iso-8859-1?Q?AW=3A_Pausenregelung_f=FCr_Teilzeitkr=E4fte?=
 
 
 
 Guten Tag, Frau Wengerter,
 
 wir haben seit ca 1/2 Jahr eine elektronische Zeiterfassungsanlage, bei der
 wir uns via Chip an- und abmelden müssen. Über diese Zeiterfassung wird uns
 (alle Teilzeitkräfte) nach 6 Stunden eine 1/2 Stunde, nach 9 Stunden eine
 3/4 Stunde Pausenzeit automatisch abgezogen. Es ist uninteressant, ob wir
 sie nehmen oder nicht. Lt. Personalstelle hat der Arbeitgeber die
 Sorgfaltspflicht, diese Pausen "zu gewähren".
 
 Herzliche Grüße vom Mäuseturm
 Gudrun Zoll
 
 Stadtbibliothek Bingen, Kaufhausgasse 1, 55411 Bingen am Rhein,
 Öffnungszeiten: Mo - Di: 14-18 Uhr; Do 14-19 Uhr; Fr 9-12 Uhr; Sa 10-12
 Uhr
 Tel. (06721) 99 08 46, Fax (06721) 99 08 48
 xxxxx http://www.bingen.de
  
 
 -----Ursprüngliche Nachricht-----
 Von: Wengerter, Karin xxxxx Gesendet am: Donnerstag, 31. Oktober 2002 20:11
 An: Forum oeffentliche Bibliotheken
 Betreff: Pausenregelung für Teilzeitkräfte
 
 Hallo Kollegen und Kolleginnen,
 ich suche Beispiele aus Bibliotheken, wie die Pausenregelung bei
 Teilzeitkräften geregelt ist. 
 Es geht mir speziell darum:
 Müssen Teilzeitleute bei Ihnen eine halbe Stunde Pause machen, wenn sie mehr
 als 6 Stunden am Tag arbeiten? Gibt es Sondervereinbarungen?
 Lt. Arbeitsschutzgesetz sind Ausnahmen möglich.
 
 Mit freundlichen Grüßen
 Karin Wengerter
 
 Stadtbibliothek Hammelburg, Kirchgasse 4,
 97762 Hammelburg, Tel. 09732/902129  www.hammelburg.de/bibliothek 
 xxxxx 
 
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 From: xxxxx Date: Mon, 4 Nov 2002 14:07:28 +0100 
 Subject: "Flattermann"
 
 
 
 Liebe Forum Oebler,
 
 ist jemandem bekannt, ob der "Flattermann" urheberrechtlich geschüzt ist und man (von wem?) eine Lizenz für die Verwendung benötigt? Wenn nicht: von wessen Homepage darf ich ihn kopieren?
 
 Mit freundlichen Grüßen
 Rosemarie Allgeier
 
 Bezirksregierung Köln
 Dezernat 49.1.2
 - Öffentliche Bibliotheken -
 Telefon: (0221) 147-2713
 Telefax: (0221) 147-2869
 E-Mail: xxxxx Home: http://www.bezreg-koeln.nrw.de 
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 From: "S.Brunner" xxxxx Date: Mon, 4 Nov 2002 13:12:37 +0100
 Subject: =?iso-8859-1?Q?AW=3A_S=E4umnisgeb=FChren?=
 
 
 
 Also,
 nach unserer neuen Satzung nehmen wir 0,20 Euro pro Tag Säumnis (Kinder  die Hälfte), 1 Euro Gebühr pro Brief, 3 Tage Kulanz. Einmal wöchentlich Mahnlauf. Erste Mahnung nach einer Woche, 2. Mahnung nach 2 weiteren Wochen. Geht mit Allegro auch bei 150 000 ME reibungslos.
 Jahresgebühr 12 Euro, Schüler 6 Euro, Kinder 3 Euro. 
 
 In Eile
 
 Sabine Brunner
 
 Vogtlandbibliothek Plauen
 Neundorfer Str. 8
 08523 Plauen
 03741 2912417
 www.vogtlandbibliothek.de
 
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 From: xxxxx (Stadtbibliothek)
 Date: Mon, 4 Nov 2002 10:41:50 +0100
 Subject: =?iso-8859-1?Q?Re:_S=E4umnisgeb=FChren?=
 
 
 
 Hallo Frau Braun,
 
 die Stadtbibliothek Neustadt a. Rbge:
 Zentrale: Ausleihe mit allegro, 4 Öffnungstage/Woche, 40.000 Medien,
 Jahresgebühr 12 Euro für Erwachsene / Ausnahme: Schüler mit Schülerausweis
 bis 21 Jahre, Leihfristen: 4 Wochen, 2 Wochen, 1 Woche.
 Säumnisgebühr = Sondernutzungsgebühr 1 Euro pro angefangener Woche und Teil
 , 1.Tag Kulanz .
 Mahnung 1 x pro Woche (nach 8 Öffnungstagen), 2. Mahnung nach wiederum 8
 Öffnungstagen (Text dieses 2. Mahnbriefes etwas "unfreundlicher" formuliert
 als der 1., Hinweis auf 3 Euro Mahngebühr und Vollstreckung /
 Verwaltungszwangsverfahren).
 Keine Gebühren für Porto oder Vormerkungen.
 
 Stadtbibliothek Neustadt a. Rbge.
 Schlossstr. 1
 31535 Neustadt a. Rbge.
 
 Tel.: 05032-939719
 Fax: 05032-94380
 
 http://www.neustadt-a-rbge.de/stadtbibliothek/
 
 
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 From: "Ute Engelkenmeier" xxxxx Date: Mon, 04 Nov 2002 09:45:53 +0100
 Subject: =?ISO-8859-1?Q?Re:_Neues_vom_B=FCcherdomino?=
 
 
 
 Liebe Forum-OeB-Kolleg/innen,
 
 vielen Dank an Ruediger Pfeil fuer seine Aufstellung
 der Buecherdomino-Weltrekordhalter.
 Leider muss ich der Buecherdomino-Fachwelt eine Nachricht vom 
 Guinness-Verlag in Deutschland zur
 Kenntnis bringen, die uns in Dortmund herbe
 enttäuscht hat:
 
 "..die neue und oberste Instanz für die Anerkennung von 
 Rekorden, der Keeper Of The Records in England, ist leider zu 
 dem Ergebnis gekommen, den Rekordversuch nicht als "GUINNESS 
 WORLD RECORD" anerkennen zu können.
 Die Entscheidung fiel unter der Maßgabe, daß ein Rekordversuch 
 nach Einschätzung des Keeper Of The Records in England eine 
 Rekordkategorie im Sinne von "GUINNESS WORLD RECORDS" 
 darstellen und den Richtlinien genauestens entsprechen muß 
 sowie ferner nicht durch einen anderen vergleichbaren Rekord 
 übertroffen werden darf. Sofern nur eine dieser Kriterien 
 nicht erfüllt ist, muß der Versuch im Sinne des fairen 
 Wettkampfes abgelehnt werden."
 
 Ob wir noch "rechtliche" Schritte einleiten können (der 
 Weltrekord in Dortmund wurde ja aufgestellt, BEVOR die 
 Guinness World Records neue Richtlinien erhielten), müssen wir 
 noch entscheiden :-)) (Achtung, Scherz ;-)
 So ist das eben, wenn man mal eben ein Regelwerk ändert ;-)
 
 Ein Weltrekord ist es aber allemal. Nur eben nicht ein 
 "Guinness Weltrekord". Den Sinn und Zweck hat es in Dortmund
 jedenfalls erfüllt (gute Publicity und ein weiterer (Domino-
 )Stein zu einem besseren Image).
 Vielleicht sollten wir unser eigenes Buecherdomino-
 Bibliotheksregelwerk verfassen, da sind wir doch auch
 Profis!? ;-)
 
 Der "neue" Rekord aus Bad Orb interessiert
 mich allerdings auch. Ist er "nachgewiesen" ?
 
 Mit freundlichen Gruessen aus Dortmund (nieselgrau)
 Ute Engelkenmeier
 
 > --------Anhang-------
 >  Chronologie der Bücherdomino-Rekorde
 > 
 > 21. Oktober 2000: 2.518 Bücher. Stadtteilbibliothek Karlsruhe-Grötzingen.
 > (unter  http://www.karlsruhe.de/Bildung/Bib/groet.htm  Presseberichte,
 > zahlreiche Bilder, ein Kurzfilm verlinkt)
 > 
 > 23. Juni 2001: 6.345 Bücher. Universitätsbibliothek Dortmund.
 > (viele Dokumente ab Startseite http://www.buecherdomino.de/)
 > 
 > 26. Mai 2002: 7.000 (?) Bücher. Buchhandlung "Dichtung & Wahrheit",
 > Wächtersbach, und Spessartbuchhandlung, Bad Orb.
 > (URL: http://www.mkk-books.de/02_aktuell/guinness.html)
 > *************
 
 
 
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 From: Joerg Saemann xxxxx Date: Mon, 4 Nov 2002 08:32:55 +0100
 Subject: =?us-ascii?Q?AW=3A_Saumnisgebuhren?=
 
 
 
 Liebe Kollegin Braun,
 die StB Merzig (47.000 ME; Ausleihfrist 4 Wochen/2 Wochen, 
 2-malige Verlaengerung fuer Buecher, alle anderen Medien 1-malig) erhebt folgende Gebuehren:
 Jahresgebuehr 8,00 Euro (ab 2004 10 Euro)
 Mahn-/Versaeumnisgebuehren (2 Kulanztage):
 K+J --> 10 Cent pro Medium und Tag;
 zusaetzlich 0,50 Euro fuer 1. Mahnbrief, 0,80 Euro zweiter Mahnbrief, 1,50 Euro 3. Mahnbrief
 Erwachsene --> 20 Cent pro Medium und Tag;
 zusaetzlich 1,00 Euro fuer 1. Mahnbrief, 1,50 Euro fuer den zweiten, 2,50 fuer den dritten Mahnbrief.
 Wir arbeiten mit Bibliotheca, daher kann ich Ihnen fuer Allegro keine Tipps geben.
 Gruesse
 Joerg Saemann
 
 
 StadtBibiliothek Merzig
 Hochwaldstr. 47
 66663 Merzig
 T: 06861/79 06 93
 F:06861/79 06 97
 E: xxxxx URL: www.stadtbibliothek-merzig.de
 www.bib-info.de
 
 > -----Ursprungliche Nachricht-----
 > Von:	Stadtbibliothek Rotenburg (Wumme) xxxxx > Gesendet am:	Freitag, 1. November 2002 11:24
 > An:	Forum oeffentliche Bibliotheken
 > Betreff:	Saumnisgebuhren
 > 
 > 
 > Liebe Kolleginnen und Kollegen,
 > es sieht so aus, als wenn wir unsere Saumnisgebuhren in nachster Zeit
 > erhohen mussten. Fur eine generelle Uberarbeitung suche ich noch Anregungen
 > aus anderen Bibliotheken ahnlicher Gro?enordnung. Rotenburg hat einen
 > Bestand von ca. 33.000 ME, Umsatz 4, Leihfrist 3 Wochen/1 Woche,
 > Jahresgebuhr 7,70 Euro, EDV allegro. Ich mich freuen, wenn Bibliotheken mit
 > ahnlichen Verhaltnissen mir faxen/mailen/schreiben wurden, wie Sie
 > Saumnisgebuhren, Mahnverfahren etc. geregelt haben - gern auch im Hinblick
 > auf Umsetzbarkeit in allegro - und wie hoch die Jahresgebuhren sind.
 >  Mit Dank im Voraus und freundlichen Gru?en
 > Christine Braun
 > --
 > Stadtbibliothek Rotenburg (Wumme)
 > Am Kirchhof 10, 27356 Rotenburg (Wumme)
 > Tel. 04261/914515 Fax 04261/914520
 > 
 > *************
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