From: "Sabine Wickert" xxxxx Date: Wed, 23 Jul 2003 22:19:59 +0200
Subject: =?iso-8859-1?Q?gek=FCrzte_ASB_f=FCr_Schulbibliotheken?=
Liebe Kollegen und Kolleginnen,
ich bin dabei, eine Schulmediothek aufzubauen und plane, die ASB (neu)
einzusetzen. Ich bin auf der Suche nach einer gekürzten Fassung, die für
eine Schulmediothek mit ca. 10.000 Medien (Endbestand) geeignet ist.
Für Tipps und Erfahrungswerte wäre ich sehr dankbar!
Vielen Dank im voraus und herzliche Grüße
Sabine Wickert
Alexander-von-Humboldt-Gymnasium
Adenauerallee 50
53332 Bornheim
Tel: 02222 / 9911-122
Fax: 02222 / 9911-111
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From: "Ingrid Bracht" xxxxx Date: Wed, 23 Jul 2003 15:07:53 +0200
Subject: =?ISO-8859-1?Q?Antw:=20=3F=20Fachbegriff=20gesucht:=20B=FCcher?= =?ISO-8859-1?Q?=20mit=20offenem=20Ende?=
Hallo,
wir haben allen entsprechenden Medien das Schlagwort "Phantastisches Rollenspiel" zugeordnet.
Ingrid Bracht / Stadtbüchereien Düsseldorf
>>> xxxxx 01/07 9:11 >>>
Guten Morgen, wir suchen für eine Studentin den Fachbegriff für Kinderbücher, die ein offenes Ende haben, und bei dem das Kind entscheidet, wie die Handlung weitergeht. Für Hinweise bin ich dankbar, A. Lohe, Stadtbibliothek KÖB Georgsmarienhütte
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From: xxxxx (Delin, Peter)
Date: Wed, 23 Jul 2003 14:13:13 +0200
Subject: Re: USK - was nun??
Lieber Herr Guenther,
das war eine der aufschlussreichsten Mails zu diesem Thema seit langem.
Besten Dank! Besonders der Begriff "Duldungsempfehlung" hat mir
gefallen. Es scheint also doch juristische Möglichkeiten zu geben, in
unserem überregulierten Land mit diesem Problem vernünftig umzugehen.
Die Sache hat allerdings eine noch viel weiter reichende Bedeutung, als
allgemein angenommen wird. Es betrifft auch fremdsprachige Videos, die
in Deutschland nicht erhältlich sind und deshalb aus dem Ausland
importiert werden müssen. Ich denke hier an Lernvideos und Spielfilme
für Kinder und Jugendliche.
In Berlin z.B. beginnt der Englischunterricht jetzt in allen Schulen
bereits in der 3. Klasse. Es gibt in der Stadt keine Schule mehr ohne
Fremdsprachenunterricht. 15 Europa-Schulen unterrichten routinemäßig
zweisprachig und 440.000 Ausländer leben in der Stadt, darunter viele
Kinder und Jugendliche.
Wenn Kinder- und Jugendbibliotheken ihren Bildungsauftrag erfüllen
sollen, müssen sie auch den unter 18 Jährigen Filme in fremden Sprachen
zur Verfügung stellen können (nebenbei bemerkt: zum Sprachenlernen gibt
es kaum etwas besseres als Filme in Originalfassung). Für jüngere Kinder
denke ich hier u.a. an die hervorragenden Videos von BBC Learning und
Channel 4 - Learning.
Der Zugang von Kindern und Jugendlichen zu fremdsprachigen Filmen kann
schließlich nicht von den kommerziellen Verkaufschancen solcher
Programme in Deutschland abhängig gemacht werden (nur so bekommen sie ja
das begehrte FSK-Siegel). Öffentliche Bibliotheken müssen das Recht
haben, hier eigenständig tätig zu werden, unabhängig von kommerziellen
Angeboten im Inland. Von der Bedeutung, andere europäische Sprachen und
Kulturen zu vermitteln, einmal ganz abgesehen.
Herr Weinreich hat völlig recht: Es gibt Handlungsbedarf für die
entsprechenden Verbände.
Herzliche Grüße
Peter Delin/Videolektorat
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
http://www.zlb.de/index.html
xxxxx schrieb:
>
> Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
>
> eine Kollegin aus unserem Hause hat sich ebenfalls mit der Frage
> herumgeschlagen und direkt bei der USK angefragt. Anbei die Antwort. Wir
> verfahren seit dem tatsächlich nach dem Prinzip der "Duldungsempfehlung".
>
> Mit kollegialen Grüßen
> Michael Günther
>
> ---------------------------------------------------------------------
> Euregio-Bücherei Nordhorn - Büchereiplatz - 48529 Nordhorn
> Tel.: 05921 - 878-462 - Fax: 05921 - 878-454
> http://www.euregio-buecherei.de/
> ---------------------------------------------------------------------
>
> > Guten Tag,
> >
> > danke für die Nachfrage. Das gehört zu den unerwünschten
> > Nebenwirkungen der
> > vom Gesetzgeber gewollten Regelungen. (Nur) Computerspiele
> > ohne Kennzeichen
> > gelten ab 1.4.2003 als Erwachsenenprodukte, selbst Titel aus
> > dem Bereich der
> > "Kindersoftware". Und wenn die Firmen hier seit neun Jahren nicht
> > eingereicht haben und jetzt nicht (mehr) einreichen, können
> > die Titel auch
> > kein Kennzeichen tragen. Allerdings haben die Obersten
> > Jugendbehörden auch
> > angekündigt, in diesen offensichtlichen Fällen die "Abgabe" der
> > Kindersoftware "zu dulden" (Duldungsempfehlung sagt dann der
> > Jurist). Das
> > gilt zwar zunächst in erster Linie für deren Verkauf, aber im
> > übertragenen
> > Sinn dann ja auch für deren Ausleihe. Mit anderen Worten,
> > leihen Sie diese
> > Titel weiter aus, so unsere Empfehlung. Ansonsten könnten Sie für
> > Produktionen aus dem pädagogischen Bereich, für Lernsoftware und
> > Informationssoftware Aufkleber der Bibliothek verwenden. Das
> > allerdings
> > verlangt das Gesetz nicht, denn reine "Lehrprogramme" oder
> > "Infoprogramme"
> > sind nicht kennzeichnungspflichtig. Dagegen sind
> > "Spielprogramme" zu Lehr-
> > oder Infozwecken wiederum kennzeichnungspflichtig, wenn auch
> > auf dem Weg der
> > "Anbieterkennzeichnung". Dann ist aber die Frage, wie das
> > eine Programm vom
> > anderen Programm unterschieden werden soll. Wenn Sie in diesem auch
> > juristisch unklaren Zusammenhang ganz pragmatisch alle
> > Programme, die nicht
> > Computerspiele sind, mit "Infoprogramm gemäß § 14 JuSchG"
> > oder "Lehrprogramm
> > gemäß § 14 JuSchG" kennzeichnen, ist das zumindest nicht
> > gegen das Gesetz
> > gerichtet. Nach Anordnung der Länder sollen diese Sticker
> > folgende Form
> > haben: schwarze Schrift in einem schwarz umrandeten Quadrat
> > (ca. 2,5 x 2,5
> > cm). Ansonsten gilt aber auch für diese "Spielprogramme" im
> > Grunde die oben
> > genannte "Duldungsempfehlung", wenn sie offensichtlich das
> > Kennzeichen "Ohne
> > Altersbeschränkung" oder "ab 6 Jahren" erhalten würden.
> > Näheres findet sich
> > dazu auch in unseren FAQ unter www.usk.de (rechte Seite). Viele
> > Informationen zu alten und neuen Produktionen finden Sie auch
> > in unserer
> > neuen Datenbank www.zavatar.de.
> >
> > Ich hoffe, diese Empfehlungen helfen Ihnen weiter. Rückfragen
> > beantworte ich
> > gerne, auch per Telefon.
> >
> > Mit freundlichen Grüßen aus Berlin
> >
> > K.-Peter Gerstenberger
> > USK - Unterhaltungssoftware SelbstKontrolle
> > Gubener Strasse 47
> > 10243 Berlin - Germany
> > Phone: +49-30-2796211 FAX: +49-30-2796301
> > E-Mail: xxxxx > > Internet: www.usk.de
> >
> >
> > -----Ursprüngliche Nachricht-----
> > Von: xxxxx xxxxx Im Auftrag von
> > xxxxx > > Gesendet: Donnerstag, 19. Juni 2003 11:46
> > An: xxxxx xxxxx > > Betreff: USK - was nun??
> >
> > Sehr geehrte Damen und Herren!
> >
> > Ich arbeite zu Zeit einige CD-ROM aus unseren Bestand um.
> > Einige Titel habe
> > ich in ihrer Datenbank gefunden. Was mache ich mit den Titel
> > die ich nicht
> > finde??? Muss ich genau nach den Titel gehen?? Z.B. Flipper,
> > unsere Version
> > ist leider nicht in der Datenbank vorhanden. Und die CD-Rom
> > Max & Moriz:
> > Spielend für die Grundschule lernen oder 100 gewaltfrei
> > Spiele für Schüler
> > muss ich die alle für ab 18 Jahren kennzeichnen???
> >
> > Bitte um schnelle Antwort
> >
> > Mfg
> > Nina Heck
> >
> *************
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From: "Markus Suplicki" xxxxx Date: Wed, 23 Jul 2003 14:13:13 +0200
Subject: Antw: USK - was nun??
Hallo!
Stand doch in der Antwort der USK:
> Allerdings haben die Obersten
> Jugendbehörden auch
> angekündigt, in diesen offensichtlichen Fällen die "Abgabe" der
> Kindersoftware "zu dulden" (Duldungsempfehlung sagt dann der
> Jurist).
Die Abgabe und Ausleihe von nicht gekennzeichneten und nicht
kategorisierten Titel wird also geduldet, wenn sie offensichtlich ohne
Altersbeschränkung geeignet sind. Über den juristischen Fachausdruck
würde ich nicht weiter nachdenken, ist halt nicht für normale
Menschen gedacht. :-)
Viele Grüße von
Markus Suplicki
Stadtbibliothek Göppingen
Kornhausplatz 1 - 73033 Göppingen
Tel.: 07161/650-433 - Fax: 07161/650-428
xxxxx - http://www.stabi.fto.de
>>> xxxxx 23.07.2003 14:53 >>>
Was bitte ist eine "Duldungsempfehlung" ?
Viele Grüsse
Renate Gundel
*************
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From: xxxxx Date: Wed, 23 Jul 2003 13:53:34 +0100
Subject: Antwort: AW: USK - was nun??
Was bitte ist eine "Duldungsempfehlung" ?
Viele Grüsse
Renate Gundel
xxxxx
ayreuth.de An: "Forum oeffentliche Bibliotheken" xxxxx
Gesendet von: Kopie:
xxxxx Thema: AW: USK - was nun??
23.07.03 12:42
Bitte antworten an
FORUMOEB
Herzlichen Dank nach Nordhorn für die wichtige Nachricht.
Viele Grüße,
Jörg Weinreich
Stadtbibliothek
(Leitung)
Luitpoldplatz 7
95444 Bayreuth
0921/25-1501
xxxxx
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: xxxxx xxxxx Gesendet: Mittwoch, 23. Juli 2003 12:02
An: Forum oeffentliche Bibliotheken
Betreff: USK - was nun??
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
eine Kollegin aus unserem Hause hat sich ebenfalls mit der Frage
herumgeschlagen und direkt bei der USK angefragt. Anbei die Antwort. Wir
verfahren seit dem tatsächlich nach dem Prinzip der "Duldungsempfehlung".
Mit kollegialen Grüßen
Michael Günther
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Euregio-Bücherei Nordhorn - Büchereiplatz - 48529 Nordhorn
Tel.: 05921 - 878-462 - Fax: 05921 - 878-454
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> Guten Tag,
>
> danke für die Nachfrage. Das gehört zu den unerwünschten
> Nebenwirkungen der
> vom Gesetzgeber gewollten Regelungen. (Nur) Computerspiele
> ohne Kennzeichen
> gelten ab 1.4.2003 als Erwachsenenprodukte, selbst Titel aus
> dem Bereich der
> "Kindersoftware". Und wenn die Firmen hier seit neun Jahren nicht
> eingereicht haben und jetzt nicht (mehr) einreichen, können
> die Titel auch
> kein Kennzeichen tragen. Allerdings haben die Obersten
> Jugendbehörden auch
> angekündigt, in diesen offensichtlichen Fällen die "Abgabe" der
> Kindersoftware "zu dulden" (Duldungsempfehlung sagt dann der
> Jurist). Das
> gilt zwar zunächst in erster Linie für deren Verkauf, aber im
> übertragenen
> Sinn dann ja auch für deren Ausleihe. Mit anderen Worten,
> leihen Sie diese
> Titel weiter aus, so unsere Empfehlung. Ansonsten könnten Sie für
> Produktionen aus dem pädagogischen Bereich, für Lernsoftware und
> Informationssoftware Aufkleber der Bibliothek verwenden. Das
> allerdings
> verlangt das Gesetz nicht, denn reine "Lehrprogramme" oder
> "Infoprogramme"
> sind nicht kennzeichnungspflichtig. Dagegen sind
> "Spielprogramme" zu Lehr-
> oder Infozwecken wiederum kennzeichnungspflichtig, wenn auch
> auf dem Weg der
> "Anbieterkennzeichnung". Dann ist aber die Frage, wie das
> eine Programm vom
> anderen Programm unterschieden werden soll. Wenn Sie in diesem auch
> juristisch unklaren Zusammenhang ganz pragmatisch alle
> Programme, die nicht
> Computerspiele sind, mit "Infoprogramm gemäß § 14 JuSchG"
> oder "Lehrprogramm
> gemäß § 14 JuSchG" kennzeichnen, ist das zumindest nicht
> gegen das Gesetz
> gerichtet. Nach Anordnung der Länder sollen diese Sticker
> folgende Form
> haben: schwarze Schrift in einem schwarz umrandeten Quadrat
> (ca. 2,5 x 2,5
> cm). Ansonsten gilt aber auch für diese "Spielprogramme" im
> Grunde die oben
> genannte "Duldungsempfehlung", wenn sie offensichtlich das
> Kennzeichen "Ohne
> Altersbeschränkung" oder "ab 6 Jahren" erhalten würden.
> Näheres findet sich
> dazu auch in unseren FAQ unter www.usk.de (rechte Seite). Viele
> Informationen zu alten und neuen Produktionen finden Sie auch
> in unserer
> neuen Datenbank www.zavatar.de.
>
> Ich hoffe, diese Empfehlungen helfen Ihnen weiter. Rückfragen
> beantworte ich
> gerne, auch per Telefon.
>
> Mit freundlichen Grüßen aus Berlin
>
> K.-Peter Gerstenberger
> USK - Unterhaltungssoftware SelbstKontrolle
> Gubener Strasse 47
> 10243 Berlin - Germany
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> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: xxxxx xxxxx Im Auftrag von
> xxxxx > Gesendet: Donnerstag, 19. Juni 2003 11:46
> An: xxxxx xxxxx > Betreff: USK - was nun??
>
> Sehr geehrte Damen und Herren!
>
> Ich arbeite zu Zeit einige CD-ROM aus unseren Bestand um.
> Einige Titel habe
> ich in ihrer Datenbank gefunden. Was mache ich mit den Titel
> die ich nicht
> finde??? Muss ich genau nach den Titel gehen?? Z.B. Flipper,
> unsere Version
> ist leider nicht in der Datenbank vorhanden. Und die CD-Rom
> Max & Moriz:
> Spielend für die Grundschule lernen oder 100 gewaltfrei
> Spiele für Schüler
> muss ich die alle für ab 18 Jahren kennzeichnen???
>
> Bitte um schnelle Antwort
>
> Mfg
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From: xxxxx Date: Wed, 23 Jul 2003 13:42:39 +0200
Subject: AW: USK - was nun??
Herzlichen Dank nach Nordhorn für die wichtige Nachricht.
Viele Grüße,
Jörg Weinreich
Stadtbibliothek
(Leitung)
Luitpoldplatz 7
95444 Bayreuth
0921/25-1501
xxxxx
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: xxxxx xxxxx Gesendet: Mittwoch, 23. Juli 2003 12:02
An: Forum oeffentliche Bibliotheken
Betreff: USK - was nun??
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
eine Kollegin aus unserem Hause hat sich ebenfalls mit der Frage
herumgeschlagen und direkt bei der USK angefragt. Anbei die Antwort. Wir
verfahren seit dem tatsächlich nach dem Prinzip der "Duldungsempfehlung".
Mit kollegialen Grüßen
Michael Günther
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Euregio-Bücherei Nordhorn - Büchereiplatz - 48529 Nordhorn
Tel.: 05921 - 878-462 - Fax: 05921 - 878-454
http://www.euregio-buecherei.de/
---------------------------------------------------------------------
> Guten Tag,
>
> danke für die Nachfrage. Das gehört zu den unerwünschten
> Nebenwirkungen der
> vom Gesetzgeber gewollten Regelungen. (Nur) Computerspiele
> ohne Kennzeichen
> gelten ab 1.4.2003 als Erwachsenenprodukte, selbst Titel aus
> dem Bereich der
> "Kindersoftware". Und wenn die Firmen hier seit neun Jahren nicht
> eingereicht haben und jetzt nicht (mehr) einreichen, können
> die Titel auch
> kein Kennzeichen tragen. Allerdings haben die Obersten
> Jugendbehörden auch
> angekündigt, in diesen offensichtlichen Fällen die "Abgabe" der
> Kindersoftware "zu dulden" (Duldungsempfehlung sagt dann der
> Jurist). Das
> gilt zwar zunächst in erster Linie für deren Verkauf, aber im
> übertragenen
> Sinn dann ja auch für deren Ausleihe. Mit anderen Worten,
> leihen Sie diese
> Titel weiter aus, so unsere Empfehlung. Ansonsten könnten Sie für
> Produktionen aus dem pädagogischen Bereich, für Lernsoftware und
> Informationssoftware Aufkleber der Bibliothek verwenden. Das
> allerdings
> verlangt das Gesetz nicht, denn reine "Lehrprogramme" oder
> "Infoprogramme"
> sind nicht kennzeichnungspflichtig. Dagegen sind
> "Spielprogramme" zu Lehr-
> oder Infozwecken wiederum kennzeichnungspflichtig, wenn auch
> auf dem Weg der
> "Anbieterkennzeichnung". Dann ist aber die Frage, wie das
> eine Programm vom
> anderen Programm unterschieden werden soll. Wenn Sie in diesem auch
> juristisch unklaren Zusammenhang ganz pragmatisch alle
> Programme, die nicht
> Computerspiele sind, mit "Infoprogramm gemäß § 14 JuSchG"
> oder "Lehrprogramm
> gemäß § 14 JuSchG" kennzeichnen, ist das zumindest nicht
> gegen das Gesetz
> gerichtet. Nach Anordnung der Länder sollen diese Sticker
> folgende Form
> haben: schwarze Schrift in einem schwarz umrandeten Quadrat
> (ca. 2,5 x 2,5
> cm). Ansonsten gilt aber auch für diese "Spielprogramme" im
> Grunde die oben
> genannte "Duldungsempfehlung", wenn sie offensichtlich das
> Kennzeichen "Ohne
> Altersbeschränkung" oder "ab 6 Jahren" erhalten würden.
> Näheres findet sich
> dazu auch in unseren FAQ unter www.usk.de (rechte Seite). Viele
> Informationen zu alten und neuen Produktionen finden Sie auch
> in unserer
> neuen Datenbank www.zavatar.de.
>
> Ich hoffe, diese Empfehlungen helfen Ihnen weiter. Rückfragen
> beantworte ich
> gerne, auch per Telefon.
>
> Mit freundlichen Grüßen aus Berlin
>
> K.-Peter Gerstenberger
> USK - Unterhaltungssoftware SelbstKontrolle
> Gubener Strasse 47
> 10243 Berlin - Germany
> Phone: +49-30-2796211 FAX: +49-30-2796301
> E-Mail: xxxxx > Internet: www.usk.de
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> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: xxxxx xxxxx Im Auftrag von
> xxxxx > Gesendet: Donnerstag, 19. Juni 2003 11:46
> An: xxxxx xxxxx > Betreff: USK - was nun??
>
> Sehr geehrte Damen und Herren!
>
> Ich arbeite zu Zeit einige CD-ROM aus unseren Bestand um.
> Einige Titel habe
> ich in ihrer Datenbank gefunden. Was mache ich mit den Titel
> die ich nicht
> finde??? Muss ich genau nach den Titel gehen?? Z.B. Flipper,
> unsere Version
> ist leider nicht in der Datenbank vorhanden. Und die CD-Rom
> Max & Moriz:
> Spielend für die Grundschule lernen oder 100 gewaltfrei
> Spiele für Schüler
> muss ich die alle für ab 18 Jahren kennzeichnen???
>
> Bitte um schnelle Antwort
>
> Mfg
> Nina Heck
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From: xxxxx Date: Wed, 23 Jul 2003 12:01:51 +0200
Subject: USK - was nun??
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
eine Kollegin aus unserem Hause hat sich ebenfalls mit der Frage
herumgeschlagen und direkt bei der USK angefragt. Anbei die Antwort. Wir
verfahren seit dem tatsächlich nach dem Prinzip der "Duldungsempfehlung".
Mit kollegialen Grüßen
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> Guten Tag,
>
> danke für die Nachfrage. Das gehört zu den unerwünschten
> Nebenwirkungen der
> vom Gesetzgeber gewollten Regelungen. (Nur) Computerspiele
> ohne Kennzeichen
> gelten ab 1.4.2003 als Erwachsenenprodukte, selbst Titel aus
> dem Bereich der
> "Kindersoftware". Und wenn die Firmen hier seit neun Jahren nicht
> eingereicht haben und jetzt nicht (mehr) einreichen, können
> die Titel auch
> kein Kennzeichen tragen. Allerdings haben die Obersten
> Jugendbehörden auch
> angekündigt, in diesen offensichtlichen Fällen die "Abgabe" der
> Kindersoftware "zu dulden" (Duldungsempfehlung sagt dann der
> Jurist). Das
> gilt zwar zunächst in erster Linie für deren Verkauf, aber im
> übertragenen
> Sinn dann ja auch für deren Ausleihe. Mit anderen Worten,
> leihen Sie diese
> Titel weiter aus, so unsere Empfehlung. Ansonsten könnten Sie für
> Produktionen aus dem pädagogischen Bereich, für Lernsoftware und
> Informationssoftware Aufkleber der Bibliothek verwenden. Das
> allerdings
> verlangt das Gesetz nicht, denn reine "Lehrprogramme" oder
> "Infoprogramme"
> sind nicht kennzeichnungspflichtig. Dagegen sind
> "Spielprogramme" zu Lehr-
> oder Infozwecken wiederum kennzeichnungspflichtig, wenn auch
> auf dem Weg der
> "Anbieterkennzeichnung". Dann ist aber die Frage, wie das
> eine Programm vom
> anderen Programm unterschieden werden soll. Wenn Sie in diesem auch
> juristisch unklaren Zusammenhang ganz pragmatisch alle
> Programme, die nicht
> Computerspiele sind, mit "Infoprogramm gemäß § 14 JuSchG"
> oder "Lehrprogramm
> gemäß § 14 JuSchG" kennzeichnen, ist das zumindest nicht
> gegen das Gesetz
> gerichtet. Nach Anordnung der Länder sollen diese Sticker
> folgende Form
> haben: schwarze Schrift in einem schwarz umrandeten Quadrat
> (ca. 2,5 x 2,5
> cm). Ansonsten gilt aber auch für diese "Spielprogramme" im
> Grunde die oben
> genannte "Duldungsempfehlung", wenn sie offensichtlich das
> Kennzeichen "Ohne
> Altersbeschränkung" oder "ab 6 Jahren" erhalten würden.
> Näheres findet sich
> dazu auch in unseren FAQ unter www.usk.de (rechte Seite). Viele
> Informationen zu alten und neuen Produktionen finden Sie auch
> in unserer
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>
> Ich hoffe, diese Empfehlungen helfen Ihnen weiter. Rückfragen
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>
> Mit freundlichen Grüßen aus Berlin
>
> K.-Peter Gerstenberger
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> xxxxx > Gesendet: Donnerstag, 19. Juni 2003 11:46
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> Sehr geehrte Damen und Herren!
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> Ich arbeite zu Zeit einige CD-ROM aus unseren Bestand um.
> Einige Titel habe
> ich in ihrer Datenbank gefunden. Was mache ich mit den Titel
> die ich nicht
> finde??? Muss ich genau nach den Titel gehen?? Z.B. Flipper,
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> ist leider nicht in der Datenbank vorhanden. Und die CD-Rom
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> Spielend für die Grundschule lernen oder 100 gewaltfrei
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> Bitte um schnelle Antwort
>
> Mfg
> Nina Heck
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From: "BA Neukoelln Stadtbibliothek Neukoelln" xxxxx Date: Wed, 23 Jul 2003 09:53:01 +0200
Subject: Re: ?Gedenktage
xxxxx
Zweiter Hinweis:
Runde Geburtstage lebender dt. Schriftsteller sind (nach Tagen!) aufgelistet
in:
Kürschners Deutscher Literatur-Kalender 2000/2001,
Bd II, S. 1405-1424 für die Jahre 2004 und 2005
(Notfalls faxen wir auch die entsprechenden Seiten.)
Mit freundlichen Grüßen
Stadtbibliothek Berlin-Neukölln
Frank Grothe
Karl-Marx-Straße 66, 12043 Berlin
xxxxx Tel. (030) 6809 4342 ab 12.00 Uhr
Fax (030) 6809 4343
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From: "Ute Engelkenmeier" xxxxx Date: Wed, 23 Jul 2003 09:50:04 +0200
Subject: Re: Gedenktage
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
unter
http://www.hinternet.de/kalender/index.php
finden Sie einen "Historischen Kalender", nach Monaten geordnet.
Derzeit ca. 11.000 Eintraege.
Schoenen Gruss aus Dortmund
Ute Engelkenmeier
> > -----Ursprüngliche Nachricht-----
> > Von: Eckerle, Cordula xxxxx > > Gesendet am: Dienstag, 22. Juli 2003 16:48
> > An: Forum oeffentliche Bibliotheken
> > Betreff: ?Gedenktage
> >
> > Hallo ForumÖB'ler,
> > eine Kundin benötigt zur Unterrichtsvorbereitung für das nächste Schuljahr
> > Namen von deutschsprachigen Schriftstellern jeglicher Art (also nicht nur
> > "klassische", sondern auch zeitgenössische und Jugendbuchautoren), die
> > einen
> > runden Geburtstag / Todestag oder sonstiges Jubiläum feiern, und zwar
> > geordnet nach Monaten.
> > Unser Bestand gibt diesbezüglich nur wenig her.
> > Kennt jemand von Ihnen irgendwelche Internetseiten, die so eine Auflistung
> > beinhalten? Meine Suche blieb bisher erfolglos.
> >
> > Mit freundlichen Grüßen
> > Cordula Eckerle
> > Kreisbücherei Neustadt a.d. Aisch - Bad Windsheim
> > Comeniusstr. 4, 91413 Neustadt a.d. Aisch
> > Tel. (09161) 5913
> > E-Mail: xxxxx > >
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From: buecherei xxxxx Date: Wed, 23 Jul 2003 09:27:15 +0200
Subject: Re: AW: CD-ROMs und neues Jugenschutzgesetz
Liebe KollegeInnen,
auch wir sind gerade dabei unsere CD-ROMs mit USKs zu versehen. Auch wir dachten
(so hörte es sich immer an):schauen wir einfach in die Datenbank usk.de und dann
ist es eine reine "Fleißaufgabe". Aber leider ist in dieser Datenbank so ca. nur
jede 5. CD-ROM überhaupt verzeichnet.... Auch wir werden die klaren Fälle
bekleben. Und abwarten eine gute und praktikable Idee warten....
Wie wäre es mit den Softwareratgebern von Feibel - und dessen Altersangabe
nehmen???
Auf gute Ideen hoffend liebe Grüße
Annegret Kruse
Stadtbücherei Munster
xxxxx schrieb:
> Liebe KollegInnen,
>
> diese Frage habe ich mir auch schon gestellt - aber ich denke, wir sollten
> sie stattdessen unseren diversen Fachverbänden und Dachorganisationen
> stellen, die uns bisher mit dieser nicht unwichtigen Angelegenheit ziemlich
> allein gelassen haben. Was immer wieder verbreitet wird, ist der
> Gesetzestext, den mittlerweile alle kennen dürften, und diverse
> Handlungsanweisungen für Verleih und Handel. Leider haben o.g.
> Organisationen es bisher nicht leisten können, die Bibliotheken ausreichend
> zu beraten und alle Unklarheiten auszuräumen. - Bis dahin: kennzeichnen Sie
> einfach alle Medien, die Sie in der Datenbank finden können. Mit den anderen
> verfahren Sie so, wie Sie es für sinnvoll erachten. Ich wage zu bezweifeln,
> dass bei Ihnen in nächster Zeit die Polizei anrücken wird, um Ihre CD-ROMs
> zu kontrollieren.
>
> Viele Grüße,
>
> Jörg Weinreich
> Stadtbibliothek
> (Leitung)
> Luitpoldplatz 7
> 95444 Bayreuth
> 0921/25-1501
> xxxxx >
> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: Stadtbücherei Peine (E-Mail) xxxxx > Gesendet: Dienstag, 22. Juli 2003 15:15
> An: Forum oeffentliche Bibliotheken
> Betreff: CD-ROMs und neues Jugenschutzgesetz
>
> Hallo, FORUM-OEBler,
>
> wir stellen uns gerade die Frage: Was machen wir - nachdem seit dem 1.4.2003
> das neue Jugendschutzgesetz gilt - mit unseren CD-ROMs?
>
> Alte und neue CD-ROMs, die keine USK-Kennzeichnung haben, dürfen jetzt
> nur an Personen ab 18 Jahren ausgeliehen werden.
>
> Kennzeichnen bedeutet dann sowohl in der Bibliothekssoftware die
> Altersangabe
> einzutragen als auch die CD-ROM-Hülle mit einem neuen Aufkleber zu
> beschriften.
> (Die Bezugsquelle Peter Haase ist uns bekannt. Selbermachen wird wohl auch
> gehen.)
>
> Die Adresse www.usk.de zum Recherchieren kennen wir ebenfalls. Aber was
> machen
> wir mit den Titeln, die wir dort nicht finden? (Habe gerade das Beispiel
> "Englischspiele ab 7 Jahre" vorliegen.) Ab 18 freigeben? Wie erkläre ich es
> einem 7jährigen, das er die CD-ROM nicht mitnehmen darf?
>
> Und wo ist der genaue Unterschied zwischen einem "Lehrprogramm" und einem
> "Computer- und Konsolenspiel"?
> Generell würden wir sagen, wir bieten gar keine Computer- und Konsolenspiele
> an,
> sondern nur CD-ROMs mit Lernspielen.
> Ist jede CD-ROM, die unter anderem ein Spiel enthält, kein Lehrprogramm
> mehr?
> Kann ich davon ausgehen, dass CD-ROMs, die ich in der USK-Datenbank mit
> einer
> Altersangabe finde, keine Lehr- oder Infoprogramme sind?
>
> Was ist mit CD-ROMs, die Büchern oder Zeitschriften beigelegt sind? Hier
> könnte
> sich z.B. ein gewaltverherrlichender Bildschirmschoner verbergen.
>
> Momentan scheint es am einfachsten, CD-ROMs generell nur an Erwachsene
> auszuleihen.
>
> Was machen andere Bibliotheken? Gibt es schon Erfahrungswerte?
>
> Mit freundlichen Grüßen
> im Auftrag
>
> Heidi Kistenmacher
> (Diplom-Bibliothekarin)
>
> Stadtücherei Peine
> Winkel 30a
> 31224 Peine
>
> Tel. 05171/49-540
> Fax 05171/49-554
> E-Mail xxxxx >
> Öffnungszeiten
> Mo, Di, Do, Fr 10.00-18.00 h
> Mi geschlossen
> 1. Sa im Monat 10.00-13.00 h
>
> Homepage: http://www.peine-online.de/stadtbuecherei.cfm
>
> *************
> Informationen zur Mailingliste finden Sie unter
> http://www.hbz-nrw.de/produkte_dienstl/mlist/maiser.html
> *************
> Informationen zur Mailingliste finden Sie unter
> http://www.hbz-nrw.de/produkte_dienstl/mlist/maiser.html
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From: "Reinhard Ehgartner" xxxxx Date: Wed, 23 Jul 2003 09:20:59 +0200
Subject: biblioquiz 2003
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in wenigen Tage (am 31. Juli) endet die Einsendemöglichkeit zum diesjährigen
biblioquiz:
http://www.biblio.at/biblioquiz2003/
Mitmachen lohnt sich - weil es Spaß macht, Fragen zu beantworten, weil es eine
Herausforderung ist, die richtigen Informationen via Internet herauszufiltern, weil
Leseanregungen nie schaden und weil es schöne Preise zu gewinnen gibt.
Gleich weitersagen!
Mit lieben Grüßen
Reinhard Ehgartner
biblioquiz 2003 : das Internetquiz
rund um Literatur und Kultur
http://www.biblio.at/biblioquiz2003/index.htm
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Österreichisches BibliotheksWerk
Das Forum katholischer Bibliotheken
Elisabethstraße 10 A 5020 Salzburg
Tel +43 / 662 / 8818 66 www.biblio.at
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