From: xxxxx (A. Rieger)
 
 Date: Sat, 14 Jun 2003 14:14:38 +0200 Subject: =?iso-8859-1?Q?AW:_Bibliotheksrecht_und_Mahngeb=FChren?=
 
 Hallo liebe Raben
 
 nachdem mich eine Kollegin darauf aufmerksam machte,
 dass für eine eventuelle Beantwortung meiner Anfrage
 das Bundesland und der Schultyp von Bedeutung wären,
 liefere ich diese Informationen hier noch nach.
 
 Bei der Schule handelt es sich um das Braunschweig Kolleg,
 eine Einrichtung, in der junge (oder auch etwas ältere)
 Erwachsene ihr Abitur nachholen können.
 
 Sie liegt also somit im Land Niedersachsen.
 Ich hoffe, diese Angaben helfen weiter.
 
 Liebe Grüsse
 Angelika Rieger
 
 
 
 * -----Ursprüngliche Nachricht-----
 * Von: xxxxx xxxxx Auftrag von A.
 * Rieger
 * Gesendet: Freitag, 13. Juni 2003 17:43
 * An: Recherche und Auskunft in Bibliothekarischen Einrichtungen
 * Betreff: Bibliotheksrecht und Mahngebühren
 *
 *
 * Hallo liebe Raben
 *
 * da unsere Schulbibliothek demnächst in neue Räume
 * umziehen wird, wollen wir auch unsere Bibliotheks-
 * ordnung überholen bzw. ausweiten.
 *
 * Dabei ergab sich die Frage nach dem rechtlichen
 * Hintergrund für die Erhebung von Mahngebühren.
 *
 * Meine Frage dazu: existiert irgendeine Verordnung,
 * die das regelt und an der wir uns orientieren
 * können? Und sind Mahngebühren überhaupt rechtlich
 * abgesichert - soll heissen: wenn sich ein Benutzer
 * weigert, sie zu zahlen, können wir ihn dann in
 * irgendeiner Form belangen?
 *
 * Hoffnungsvolle Grüsse
 * Angelika Rieger
 *
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 * Informationen zu der Rabe-Liste finden Sie unter
 * http://www.hbz-nrw.de/produkte_dienstl/fortbildung/rabe/set_rabe.html
 
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 http://www.hbz-nrw.de/produkte_dienstl/fortbildung/rabe/set_rabe.html