Leihverkehr
Entdecken Sie unsere Leihverkehrsdienste, die den Austausch von Medien zwischen Bibliotheken ermöglichen.
Beschaffung von auswärtiger Literatur auf der Basis der Leihverkehrsordnung (LVO)

Am Leihverkehr teilnehmen

Einrichtungen, die am Deutschen Leihverkehr teilnehmen, nutzen die kooperative Vermittlung von Literatur, die nicht am eigenen Standort vorhanden ist, und erweitern mit den Services der Fernleihe die Literaturversorgung für ihre Nutzenden.

Zulassung und Voraussetzungen

Als Leihverkehrszentrale unterstützt das hbz nordrhein-westfälische Bibliotheken bei der Zulassung zum Deutschen Leihverkehr und der Teilnahme an der Online-Fernleihe.

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Zulassung zum Deutschen Leihverkehr: Geregelte Voraussetzungen

Die Zulassungsvoraussetzungen für Bibliotheken sind durch die Leihverkehrsordnung (LVO) vorgegeben. 

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Durchführung des Zulassungsverfahrens

Das hbz begleitet das Zulassungsverfahren von der Beratung bei Antragstellung, zur Vorlage des Antrages beim Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen bis zur Bekanntmachung und dem Eintrag in die Amtliche Leihverkehrsliste.

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Amtliche Leihverkehrsliste - vom hbz geführt

Das hbz führt die Amtliche Leihverkehrsliste von Nordrhein-Westfalen und die Leihverkehrsliste von Rheinland-Pfalz.

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Leihverkehrsordnung (LVO) regelt den Leihverkehr zwischen den Bibliotheken der Bundesrepublik Deutschland

Das hbz unterstützt und berät Bibliotheken bei der Einhaltung der Leihverkehrsordnung (LVO) und der LVO-konformen Abwicklung von Bestellungen im Leihverkehr.

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Teilnahme an der Online-Fernleihe des hbz

Mit der Aufnahme in die Amtliche Leihverkehrsliste ist der Weg frei für die Teilnahme an der Online-Fernleihe. Das hbz klärt mit Ihnen technische Fragen, die sich aus einer Teilnahme ergeben und richtet den Zugang zum Online-Fernleihe-System ein.

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Verrechnung nach LVO

Die Leihverkehrsordnung (LVO) regelt die Verrechnung der Entgelte bei positiver Erledigung von Online-Fernleihen. Die Verrechnung zwischen den Bibliotheken wird vom hbz über ein treuhänderisch verwaltetes Verrechnungskonto durchgeführt.

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Voraussetzungen und Verfahren

Zulassung zum Leihverkehr

Für die nordrhein-westfälischen Bibliotheken der Leihverkehrsregion Nordrhein-Westfalen, die sich an der Fernleihe beteiligen möchten, beantragt das hbz die Zulassung zum Leihverkehr. 

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Teilnehmende Bibliotheken des Landes NRW

Amtliche Leihverkehrsliste des Landes Nordrhein-Westfalen

Das hbz führt die Amtliche Leihverkehrsliste des Landes Nordrhein-Westfalen.

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Teilnehmende Bibliotheken in Rheinland-Pfalz

Leihverkehrsliste des Landes Rheinland-Pfalz

Die Liste enthält alle zum Deutschen Leihverkehr zugelassenen Bibliotheken in Rheinland-Pfalz.

Fragen zum Leihverkehr?

Sabine Zylka hilft Ihnen gerne mit mehr Informationen weiter.