Am Leihverkehr teilnehmen
Einrichtungen, die am Deutschen Leihverkehr teilnehmen, nutzen die kooperative Vermittlung von Literatur, die nicht am eigenen Standort vorhanden ist, und erweitern mit den Services der Fernleihe die Literaturversorgung für ihre Nutzenden.
Zulassung und Voraussetzungen
Als Leihverkehrszentrale unterstützt das hbz nordrhein-westfälische Bibliotheken bei der Zulassung zum Deutschen Leihverkehr und der Teilnahme an der Online-Fernleihe.

Die Zulassungsvoraussetzungen für Bibliotheken sind durch die Leihverkehrsordnung (LVO) vorgegeben.

Das hbz begleitet das Zulassungsverfahren von der Beratung bei Antragstellung, zur Vorlage des Antrages beim Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen bis zur Bekanntmachung und dem Eintrag in die Amtliche Leihverkehrsliste.

Das hbz führt die Amtliche Leihverkehrsliste von Nordrhein-Westfalen und die Leihverkehrsliste von Rheinland-Pfalz.

Das hbz unterstützt und berät Bibliotheken bei der Einhaltung der Leihverkehrsordnung (LVO) und der LVO-konformen Abwicklung von Bestellungen im Leihverkehr.

Mit der Aufnahme in die Amtliche Leihverkehrsliste ist der Weg frei für die Teilnahme an der Online-Fernleihe. Das hbz klärt mit Ihnen technische Fragen, die sich aus einer Teilnahme ergeben und richtet den Zugang zum Online-Fernleihe-System ein.

Die Leihverkehrsordnung (LVO) regelt die Verrechnung der Entgelte bei positiver Erledigung von Online-Fernleihen. Die Verrechnung zwischen den Bibliotheken wird vom hbz über ein treuhänderisch verwaltetes Verrechnungskonto durchgeführt.

Zulassung zum Leihverkehr
Für die nordrhein-westfälischen Bibliotheken der Leihverkehrsregion Nordrhein-Westfalen, die sich an der Fernleihe beteiligen möchten, beantragt das hbz die Zulassung zum Leihverkehr.

Amtliche Leihverkehrsliste des Landes Nordrhein-Westfalen
Das hbz führt die Amtliche Leihverkehrsliste des Landes Nordrhein-Westfalen.

Leihverkehrsliste des Landes Rheinland-Pfalz
Die Liste enthält alle zum Deutschen Leihverkehr zugelassenen Bibliotheken in Rheinland-Pfalz.
Fragen zum Leihverkehr?
Sabine Zylka hilft Ihnen gerne mit mehr Informationen weiter.
