Leihverkehr: Zulassung
Informieren Sie sich als Bibliothek hier über die Zulassungsbedingungen für die Teilnahme am Leihverkehr des hbz.
Voraussetzungen und Verfahren

Zulassung zum Leihverkehr

Für die nordrhein-westfälischen Bibliotheken der Leihverkehrsregion Nordhrhein-Westfalen, die sich an der Fernleihe beteiligen möchten, beantragt das hbz die Zulassung zum Leihverkehr. 

Teilnahmevoraussetzungen

Für die Teilnahme am Leihverkehr benötigt die Bibliothek ein eindeutiges Kennzeichen, das ISIL (International Standard Identifier for Libraries and Related Organizations). Das frühere Kennzeichnungssystem (Sigel) wird durch das ISIL abgelöst. Falls Ihre Bibliothek noch nicht über ein Sigel/ISIL verfügt, können Sie es bei der Deutschen ISIL-Agentur an der Staatsbibliothek zu Berlin beantragen. Den Antrag auf ein neues ISIL finden Sie unten (unter Downloads).

Weitere Zulassungsvoraussetzungen sind:

  • die öffentliche Zugänglichkeit der Bibliothek
  • Einsatz von bibliothekarischem Fachpersonal
  • Internetanschluss
  • Bereitschaft zur gebenden Teilnahme am Leihverkehr

Falls diese Voraussetzungen erfüllt werden, schicken Sie bitte den ausgefüllten Zulassungsantrag an das hbz (PDF unten als Download verfügbar).

Ablauf des Zulassungsverfahrens

Nachdem Ihr Antrag eingegangen ist, erledigt das hbz für Sie:

  • bei wissenschaftlichen Bibliotheken:
    Vorlage des Antrages beim Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW). Das Ministerium entscheidet über die Zulassung.

Abschließend benachrichtigt das hbz den Verband der Bibliotheken des Landes Nordrhein-Westfalen e.V.(vbnw). Außerdem veranlasst das hbz die Bekanntgabe der Zulassung zum Leihverkehr in ProLibris, der Verbandszeitschrift des vbnw.

Teilnahme an der Online-Fernleihe des hbz

Nachdem Ihre Bibliothek in die Amtliche Leihverkehrsliste aufgenommen wurde, klärt das hbz mit Ihnen alle technischen Fragen, die sich aus einer Teilnahme an der Online-Fernleihe des hbz ergeben. Wenn Sie uns die für die Einrichtung der Konfiguration notwendigen Daten geschickt haben, richten wir einen Zugang zum Online-Fernleihe-System ein. 

Hinweis: Laut Leihverkehrsordnung des Landes Nordrhein-Westfalens ist bei einer Fernleihbestellung die Online-Fernleihe das vorrangige Bestellprinzip. Eine Teilnahme im Leihscheinverfahren ist nicht mehr vorgesehen.

Information und Downloads zur Zulassung

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Fragen zur Zulassung oder zum Verfahren?

Sabine Zylka hilft Ihnen gerne mit mehr Informationen weiter.