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Wie unterscheiden sich die drei DIPP-Lizenzmodule?

Die drei Lizenzmodule unterscheiden sich im Hinblick auf den Umfang der gewährten Nutzungsrechte und insbesondere bei zwei Fragen: (1) die Frage der körperlichen Verbreitung, insbesondere in Printmedien und (2) die Veränderbarkeit der Werke.

(1) Die „Digital Peer Publishing Lizenz“ und die „Modulare DiPP Lizenz“ gestatten lediglich die Weitergabe der Werke in elektronischer Form, insbesondere das Bereithalten zum Download. Damit soll die elektronische Verbreitung von Wissenschaftsveröffentlichungen gefördert werden. Dagegen gestattet die „Freie DiPP Lizenz“ auch die Weitergabe in körperlicher Form, insbesondere in Printmedien.

(2) Ein weiterer Unterschied zwischen den Lizenzen betrifft die Frage, ob und in welchem Umfang die Werke verändert werden dürfen. Die Digital Peer Publishing Lizenz gestattet keine Veränderungen der Dokumente. Sie ist damit in besonderer Weise für die Veröffentlichung abgeschlossener Arbeiten geeignet, die unverfälscht unter Nennung der Autoren verbreitet werden sollen und stellt das restriktivste der drei Lizenzmodule dar.

Die „Freie DiPP Lizenz“ gestattet dagegen jede beliebige Veränderung des Dokuments sowie die Verbreitung entsprechend veränderter Versionen. Die Lizenz ist damit für die Zusammenarbeit mehrerer Wissenschaftler an einem Werk geeignet. Es liegt auf der Hand, dass bei einer solch weitgehenden Freigabe des Werks besondere Vorkehrungen getroffen werden müssen, um die Interessen der Urheber des ursprünglichen Werks zu schützen. Dies betrifft zum einen die Namensnennung. Wenn das Werk in veränderter Form genutzt wird, so dürfen die ursprünglichen Urheber nicht als „Urheber“ des veränderten Werks bezeichnet werden. Es ist allerdings auf die Vorarbeiten der Ursprungsautoren hinzuweisen. Zum anderen müssen veränderte Versionen des Werks ebenfalls nach den Bestimmungen der „Freien DiPP Lizenz“ durch jedermann genutzt werden dürfen, sobald diese veröffentlicht werden. Damit wird sichergestellt, dass der Urheber der veränderten Version nicht einseitig von der Freigiebigkeit der Ursprungsautoren profitiert, sondern auch seine Version für die weitere Entwicklung zur Verfügung stellen muss.

Die „Modulare DiPP Lizenz“ beschreitet einen Mittelweg. Bei diesem Lizenzmodell kennzeichnet der Urheber Teile des Werks als veränderbar. Diese Teile dürfen dann durch jedermann beliebig verändert werden. Die sonstigen Bestandteile des Werks sind dagegen nur zur unveränderten Verbreitung frei gegeben. Die „Modulare DiPP Lizenz“ gestattet es also dem Lizenzgeber, einzelne Teile des Dokuments für eine interaktive Zusammenarbeit mit anderen zur Verfügung zu stellen. So können beispielsweise Formeln als veränderbare Werkteile gekennzeichnet werden, während die ausformulierten Teile eines Dokuments nicht verändert werden können.

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