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Welche Gewährleistungspflichten hat der Autor bzw. der Herausgeber gegenüber einem Lizenznehmer, der die Werke elektronisch publiziert?

Unter Gewährleistung versteht man das Einstehenmüssen für die Vertragsgemäßheit der vereinbarten Leistung. Gewährleistungspflichten kommen in Betracht zwischen den Parteien der jeweiligen DIPP-Lizenzen, also dem Lizenzgeber und dem Lizenznehmer. Lizenzgeber können dabei entweder der oder die Autoren sein oder aber der Herausgeber, der sich zunächst die ausschließlichen Nutzungsrechte hat abtreten lassen und sodann das Werk unter eine DIPP-Lizenz stellt.

Der Lizenzgeber muss dem Lizenznehmer zunächst dafür einstehen, dass das Werk frei ist von Rechten Dritter, die einer Nutzung des Werkes in dem in der Lizenz beschriebenen Umfang entgegenstehen. Da die Einräumung der Rechte aus der Lizenz nicht an die Zahlung einer Lizenzgebühr gekoppelt ist, wird in der juristischen Fachliteratur ganz überwiegend davon ausgegangen, dass insoweit von vornherein lediglich ein abgemilderter Gewährleistungsmaßstab gilt, wie ihn das Bürgerliche Gesetzbuch etwa bei der Schenkung und bei der Leihe kennt: Die Gewährleistung des Lizenzgebers beschränkt sich auf das "arglistige" Verschweigen von Mängeln. "Arglistig" ist ein Verschweigen dabei dann, wenn der Empfänger eine Aufklärung nach Treu und Glauben erwarten durfte. Dieser Haftungsmaßstab wird in den verschiedenen DIPP-Lizenzen auch noch einmal ausdrücklich festgeschrieben (vgl. § 11 Abs. 1 der Digital Peer Publishing Lizenz sowie § 13 Abs. 1 der Freien DIPP Lizenz und der Modularen DIPP Lizenz).

Darüber hinaus kann der Lizenzgeber dem Lizenznehmer unter Umständen - gerade bei wissenschaftlichen Fachbeiträgen - auch für die inhaltliche Richtigkeit der Beiträge zu haften haben. Allerdings muss der Lizenzgeber auch hier, da er die Werke lizenzgebührenfrei überlässt, ebenfalls nur für Fälle der Arglist einstehen. Dies wird auch in den DIPP-Lizenzen noch einmal ausdrücklich geregelt (vgl. § 11 Abs. 1 der Digital Peer Publishing Lizenz sowie § 13 Abs. 1 der Freien DIPP Lizenz und der Modularen DIPP Lizenz).

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