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Wer hat dafür einzustehen, wenn die lizenzierten Inhalte Rechte Dritter verletzen (z.B. Persönlichkeitsrechte) oder sachliche Unrichtigkeiten enthalten?

Die lizenzierten Inhalte können in unterschiedlicher Weise in Rechte Dritter eingreifen. So können Berichte über Personen deren Persönlichkeitsrechte verletzen, oder die Werke können urheberrechtlich geschützte Beiträge Dritter enthalten. In diesen Fällen stehen den jeweiligen verletzten Rechtsinhabern Unterlassungsansprüche zu, die kein Verschulden des Anspruchsgegners voraussetzen und grundsätzlich gegenüber jedem geltend gemacht werden können, der die Rechte verletzt oder der an einer Verletzung mitwirkt (gegenüber Letzterem nur, wenn eine zumutbare Möglichkeit besteht, die weitere Rechtsverletzung zu verhindern). Entsprechende Ansprüche können sowohl gegenüber den Urhebern geltend gemacht werden, als auch gegenüber Lizenznehmern, also denen, die aufgrund ihrer Befugnis aus der DIPP-Lizenz das Werk verbreiten oder öffentlich zugänglich machen.

Daneben kommen Schadensersatzansprüche in Betracht. Diese setzen ein Verschulden voraus. Dabei reicht ein zumindest fahrlässiges Verhalten des Verletzers, denn gegenüber Dritten ist der Haftungsmaßstab nicht beschränkt. Hier wird man im Hinblick auf die Bewertung von "Fahrlässigkeit" für Urheber DIPP-lizenzierter Werke, denen die vollständige Kontrolle über den Entstehungsprozess des Werks obliegt, einen strengeren Maßstab anzuwenden haben als für die Lizenznehmer.

Keineswegs klare Grenzen bestehen zur Zeit noch hinsichtlich der Frage einer vertraglichen oder außervertraglichen Haftung für die inhaltliche Richtigkeit der in dem Werk vermittelten Informationen. Insoweit hängt es maßgeblich von der Art des jeweiligen Beitrags ab, ob und in welchem Umfang den inhaltlichen Angaben des Beitrags ohne weitere Nachprüfung Glauben geschenkt werden durfte und inwieweit die jeweiligen Inhalte zur Umsetzung in der Außenwelt bestimmt sind. Bei konkreten Anleitungen zur Medikamentendosierung wird man völlig andere Maßstäbe anlegen müssen als bei kurzen Skizzen über eine neue wissenschaftliche Theorie.

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