Was soll ich machen, wenn ich eine Verletzung von DIPP-Lizenzen durch Dritte entdecke?
Da nicht jedermann Lizenzverletzungen verfolgen darf, sondern grundsätzlich nur der Urheber sowie die Inhaber ausschließlicher Nutzungsrechte, kommt eine eigene Rechtsverfolgung nicht in Betracht.
Entdeckt man eine Lizenzverletzung durch Dritte, kann man den bzw. die in dem Werk bezeichneten Urheber informieren. Diese können dann entscheiden, ob sie den entsprechenden Lizenzverstoß verfolgen wollen oder nicht. Ob man einen entsprechenden Hinweis an die Urheber gibt, ist allerdings eine freie Entscheidung. Eine Pflicht, entsprechende Hinweise vorzunehmen, besteht nicht.