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Erlauben die DIPP-Lizenzen das Angebot von (kostenpflichtigen) Print-on-demand-Diensten?

Unter einem Print-on-demand-Dienst wird hier das Angebot eines Verlags, eines Herausgebers oder jeder sonstigen Person verstanden, ein Werk auf Anfrage einzelner Personen als körperliche Kopie zu versenden. Gerade bei lediglich online verfügbaren E-Journals kann ein entsprechendes Angebot auf Interesse stoßen und damit für den Dienstanbieter wirtschaftlich interessant sein.

Aus der Antwort auf die vorige Frage "Darf für das elektronische Angebot von Beiträgen ein Entgelt verlangt werden?" ergibt sich, dass für die Weitergabe einer Kopie des Werks grundsätzlich ein Entgelt verlangt werden darf, unabhängig davon, ob es sich um eine elektronische oder körperliche Kopie des Werks handelt. Es darf also auch bei einem Print-on-demand-Dienst ein Entgelt für die Überlassung der ausgedruckten Kopien des Werks verlangt werden.

Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Verlag, Herausgeber oder sonstige Anbieter eines entsprechenden Dienstes überhaupt zu einer Verbreitung von körperlichen Werkkopien berechtigt ist - unabhängig von der Frage, ob ein Entgelt verlangt werden darf oder nicht. Die Digital Peer Publishing Lizenz und die Modulare DIPP Lizenz gestatten nur die Weitergabe elektronischer Kopien des Werks. Bei einem Print-on-demand-Dienst werden aber körperliche Kopien weitergeben. Sofern sich dieser Dienst an die Allgemeinheit richtet, d.h., grundsäzlich an jedermann entsprechende Kopien versandt werden, handelt es sich um eine öffentliche Verbreitung körperlicher Werkstücke, die nicht auf der Grundlage der beiden Lizenzen möglich ist. Der Anbieter entsprechender Dienste bedarf deswegen zusätzlicher Rechte und muss sich von den Rechtsinhabern in Zusatzvereinbarungen auch ein Recht zum Vertrieb körperlicher Kopien einräumen lassen. Nach der Freien DIPP Lizenz ist ein entsprechender Dienst dagegen ohne weiteres möglich. Da nach den Bestimmungen dieser Lizenz auch die Verbreitung körperlicher Kopien gestattet ist, können in diesem Fall Print-on-demand-Dienste auch ohne Zusatzvereinbarungen angeboten werden.

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