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Welche Rechte habe ich als Lizenznehmer unter den verschiedenen DIPP-Lizenzen?

Werke, die unter einer DIPP-Lizenz stehen, dürfen nicht beliebig genutzt werden. Die verschiedenen DIPP-Lizenzen gewähren vielmehr jeweils nur bestimmte, wenn auch teilweise sehr weitreichende Rechte.

Werke, die unter der "Digital Peer Publishing Lizenz" stehen, dürfen vom Lizenznehmer zeitlich und räumlich unbeschränkt in elektronischer Form vervielfältigt, Dritten auf elektronischem Weg übermittelt (z.B. per E-Mail) und im Internet und in anderen Netzwerken zum Download bereit gestellt werden; darüber hinaus dürfen die Werke in elektronische Datenbanken oder andere Sammlungen eingestellt werden. Das Werk darf damit elektronisch archiviert und auf elektronischem Wege transferiert und zur Verfügung gestellt werden. Der "körperliche" Vertrieb, also etwa der Vertrieb in Buchform oder als Zeitschriftenartikel, ist unter dieser Lizenz hingegen nicht gestattet. Insoweit soll der Urheber die Möglichkeit behalten, gezielt exklusive Rechtseinräumungen vorzunehmen (siehe die Frage "Ist es möglich, dass Beiträge unter einer DIPP-Lizenz außerdem noch an einen Verlag lizenziert werden?"). Auch die Weitergabe veränderter Versionen wird durch diese Lizenz nicht gestattet.

Die "Modulare DIPP-Lizenz" gewährt dem Lizenznehmer sämtliche Rechte, die auch die "Digital Peer Publishing Lizenz" gewährt. Werke, die unter der "Modularen DIPP-Lizenz" stehen, dürfen von jedem Lizenznehmer auf elektronischem Wege vervielfältigt, übermittelt und zum Download bereitgestellt sowie in elektronische Datensammlungen aufgenommen werden. Eine Verwertung in körperlicher Form, also etwa als Buch, ist - wie bei der "Digital Peer Publishing Lizenz" - nicht zulässig. Darüber hinaus gewährt die "Modulare DIPP-Lizenz" zusätzliche Rechte. Denn sie gestattet, wenn auch beschränkt, den Vertrieb von veränderten Versionen. Der Lizenzgeber kann einzelne Abschnitte des Werkes als "veränderbare Werkteile" kennzeichnen. Diese können dann vom Lizenznehmer verändert und die veränderte Version vertrieben werden.

Die "Freie DIPP-Lizenz" sieht sehr viel weiterreichende Rechtseinräumungen vor als die anderen beiden Lizenzen. Das Werk darf nicht nur in elektronischer Form archiviert, transferiert und zur Verfügung gestellt werden. Die Lizenz gewährt vielmehr auch das zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, das Werk auf beliebigen Trägermedien, insbesondere in Druckform, zu vervielfältigen und zu verbreiten. Hinzu kommt, dass die Freie DIPP-Lizenz auch den Vertrieb veränderter Versionen des Werkes umfassend gestattet. Unter Beachtung bestimmter Rahmenbedingungen wird es jedermann gestattet, Änderungen an dem Werk vorzunehmen und das Werk in dieser veränderten Form Dritten zugänglich zu machen oder ihnen in sonstiger Weise zu überlassen.

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