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Müssen Werke unter einer DIPP-Lizenz jedem überlassen werden, der darum bittet?

Nein. Eine Überlassungspflicht wird in den DIPP-Lizenzen nicht aufgestellt. Vielmehr heißt es dort übereinstimmend (§ 3 Abs. 1 der Digital Peer Publishing Lizenz sowie § 4 Abs. 1 der Freien DIPP Lizenz und der Modularen DIPP Lizenz):

"Dieser Lizenzvertrag begründet für Sie keine Pflicht zur Nutzung. Sie entscheiden, ob und wem Sie eine Kopie des Werks geben oder auf elektronischem Weg übermitteln. Sie können das Werk daher ohne weiteres auch in internen Netzen (Intranet) zur Verfügung stellen oder lediglich einzelnen Personen Kopien geben."

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