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Dürfen Änderungen an den Werken vorgenommen werden, die einer DIPP Lizenz unterstellt werden?

Im Hinblick auf Änderungen des Werks unterscheiden sich die drei DIPP-Lizenzen. Die Digital Peer Publishing Lizenz gestattet keine Veränderungen der Dokumente. Sie ist damit in besonderer Weise für die Veröffentlichung abgeschlossener Studien geeignet, die unverfälscht unter Nennung der Autoren verbreitet werden sollen und stellt das restriktivste der drei Lizenzmodule dar.

Die Freie DIPP Lizenz gestattet dagegen jede beliebige Veränderung des Dokuments sowie die Verbreitung entsprechend veränderter Versionen. Die Lizenz ist damit geeignet für die Zusammenarbeit mehrerer Wissenschaftler an einem Werk. Es liegt auf der Hand, dass bei einer solch weitgehenden Freigabe des Werks besondere Vorkehrungen getroffen werden müssen, um die Interessen der Urheber des ursprünglichen Werks zu schützen. Dies betrifft zum einen die Namensnennung. Wenn das Werk in veränderter Form genutzt wird, so dürfen die ursprünglichen Urheber nicht als "Urheber" des veränderten Werks bezeichnet werden. Es ist allerdings auf die Vorarbeiten der Ursprungsautoren hinzuweisen. Zum anderen ist mit Blick auf die Gefahr von entstellenden Veränderungen des Werks darauf zu achten, dass die Urheber des Werks einer Lizenzierung nach der Freien DIPP-Lizenz stets auch persönlich zustimmen. Dies ergibt sich aus der Präambel der Lizenz und aus der gegenüber der Digital Peer Publishing Lizenz leicht abgewandelten Definition des Lizenzgebers in § 1 (b).

Die Modulare DIPP Lizenz beschreitet, was die Veränderbarkeit des Werks betrifft, einen Mittelweg. Bei diesem Lizenzmodell kennzeichnet der Urheber Teile des Werks als veränderbar. Diese Teile dürfen dann durch jedermann beliebig verändert werden. Die sonstigen Bestandteile des Werks sind dagegen nur zur unveränderten Verbreitung frei gegeben. Die Modulare DIPP Lizenz gestattet es also dem Lizenzgeber, einzelne Teile des Dokuments für eine interaktive Zusammenarbeit mit anderen zur Verfügung zu stellen. So können beispielsweise Formeln als veränderbare Werkteile gekennzeichnet werden, während die ausformulierten Teile eines Dokuments nicht verändert werden können.

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