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Muss der Originalurheber genannt werden, wenn ein Beitrag verändert wird?

Nach den Bestimmungen der Freien DIPP-Lizenz darf das Werk in jeder beliebigen Weise verändert werden. Die Modulare DIPP-Lizenz lässt eine entsprechende Veränderung an bestimmten Werkteilen zu. Es ist für den Urheber des Originaldokuments also kaum zu kontrollieren, welche Veränderungen an seinem Werk vorgenommen werden und ob diese Veränderungen seinen Qualitätsanforderungen oder sonstigen inhaltlichen Vorstellungen entsprechen. Dies birgt ein hohes Risiko für die geistig-persönlichen Interessen des Urhebers. Wer möchte schon als Autor auf einem Dokument angegeben sein, welches den eigenen inhaltlichen oder qualitativen Vorstellungen nicht entspricht?

Die DIPP-Lizenzen sehen vor dem Hintergrund dieser Interessenlage vor, dass der Urheber des vorbestehenden Werks bei der Verbreitung veränderter Versionen nicht als Urheber dieser veränderten Version genannt werden darf. Dadurch ist sichergestellt, dass der Urheber nicht mit Werken in Verbindung gebracht wird, die nicht seinem Verantwortungsbereich entstammen.

Damit gleichwohl deutlich wird, dass es sich bei dem Werk um keine vollständige Neuschöpfung des Bearbeiters handelt, ist dieser verpflichtet, zum einen ausdrücklich auf die Vorarbeiten des Ursprungsautor hinzuweisen; zum anderen muss angegeben werden, wo das Originaldokument erhältlich ist. Damit wird die Verbindung des Werks zum Originalurheber - wenn auch in abgeschwächter Form - aufrechterhalten und dem Nutzer die Möglichkeit gegeben, das Werk in seiner Ursprungsfassung zu finden.

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