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Was ist eine "veränderte Version"?

Unter einer veränderten Version des Werks ist jede Fassung des Werks zu verstehen, in der Modifikationen vorgenommen worden sind, also zum Beispiel Kürzungen, Erweiterungen oder Ersetzungen von Passagen des Werks gegen andere Inhalte. Als eine Veränderung ist auch die Übersetzungen von Sprachwerken in andere Sprachen anzusehen. Veränderungen können schließlich auch durch die Zusammenstellung eines Werks mit anderen Werkarten entstehen. Beispiele hierfür sind die Einfügung von Bildern in einen Text und die Vertonung eines Textes.

Nach der Definition in den DIPP-Lizenzen sind solche Modifizierungen des Werks nicht als "veränderte Version" anzusehen, die in den Bereich der freien Benutzung fallen. Der Begriff der "freien Benutzung" entstammt dem deutschem Urheberrechtsgesetz (§ 24). Sofern ein Werk zwar auf einem anderen Werk basiert, sich aber von diesem soweit abhebt, dass das vorbestehende Werk hinter dem neu entstandenen verblasst, so ist eine Zustimmung des Inhabers der Rechte am vorbestehenden Werk für die Veröffentlichung des neuen Werks nicht erforderlich. Die Grenzen zwischen veränderter Version und freier Benutzung sind fließend. Die Gerichte beurteilen entsprechende Fälle anhand des nicht sehr aussagekräftigen Kriteriums des "Verblassens des vorbestehenden Werks hinter dem neuen Werk". Hier bedarf es einer Betrachtung im Einzelfall, um letzte Sicherheit zu gewinnen. In Zweifelsfällen ist es angeraten, sich an den Urheber bzw. seine Rechtsnachfolger zu wenden, um eine entsprechende Erlaubnis zu erhalten.

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