Voraussetzungen und Zulassungsverfahren
Teilnahmevoraussetzungen
Voraussetzung für die Teilnahme am Leihverkehr ist ein Bibliothekssigel. Falls Ihre Bibliothek noch nicht über ein solches Sigel verfügt, können Sie es bei der Sigelstelle der Staatsbibliothek zu Berlin beantragen. Den Antrag auf ein neues Sigel (ISIL) finden Sie hier.
Weitere Zulassungsvoraussetzungen sind:
- die öffentliche Zugänglichkeit der Bibliothek
- Einsatz von bibliothekarischem Fachpersonal
- Internetanschluss
- Bereitschaft zur gebenden Teilnahme am Leihverkehr
Falls diese Voraussetzungen erfüllt werden, schicken Sie bitte den ausgefüllten Zulassungsantrag (PDF) an das hbz.
Ablauf des Verfahrens
Nachdem Ihr Antrag eingegangen ist, erledigt das hbz für Sie:
- bei wissenschaftlichen Bibliotheken:
die Vorlage des Antrages beim Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, das über die Zulassung entscheidet.
Abschließend benachrichtigt das hbz den Verband der Bibliotheken des Landes Nordrhein-Westfalen e.V. (vbnw). Außerdem veranlasst das hbz die Bekanntgabe der Zulassung zum Leihverkehr in ProLibris, der Verbandszeitschrift des vbnw.
Teilnahme an der Online-Fernleihe des hbz
Nachdem Ihre Bibliothek in die Amtliche Leihverkehrsliste aufgenommen wurde, informiert das hbz die antragstellende Bibliothek und klärt mit ihr alle technischen Fragen, die sich aus einer Teilnahme an der hbz-Online-Fernleihe ergeben. Wenn Sie uns die für die Einrichtung der Konfiguration notwendigen Daten geschickt haben, richten wir einen Zugang zum Online-Fernleihe-System ein.
Hinweis: Laut Leihverkehrsordnung des Landes Nordrhein-Westfalens ist bei einer Fernleihbestellung die Online-Fernleihe das vorrangige Bestellprinzip. Eine Teilnahme im Leihscheinverfahren ist nicht mehr vorgesehen.
Kontakt
Sabine Zylka
Telefon: +49 221 400 75 - 200
E-Mail: zylka@hbz-nrw.de