Darf der Herausgeber eines E-Journals an die Autoren Honorare zahlen?
Eindeutig ja. Die Lizenzen schreiben an keiner Stelle vor, dass die Erstellung der Werke kostenfrei erfolgen muss.
Honorare können direkt als solche an die Autoren gezahlt werden. Dies wird insbesondere dann der Fall sein, wenn der Herausgeber die ausschließlichen Rechte an dem Werk erwerben möchte, bevor er das Werk nach den Bedingungen einer DIPP-Lizenz freigibt.
Ein Entgelt kann aber auch als Gehalt im Rahmen eines festen Arbeitsverhältnisses bezahlt werden. Viele Wissenschaftsveröffentlichungen entstehen als Dienstveröffentlichungen und damit nicht kostenlos.
Dass ein Entgelt für die Erstellung des Werks gezahlt worden ist, widerspricht den Bestimmungen der Lizenzen in keiner Weise. Es ist aus der Sicht der Lizenzen unerheblich, auf welche Weise der "Lizenzgeber" zum Inhaber der Rechte an dem Werk geworden ist. Auf diese Weise können zum Beispiel auch Verlage Werke aus ihrem Repertoire später nach den Bestimmungen einer DIPP-Lizenz zur allgemeinen Nutzung frei geben.